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Nach dem Beschluss der Generalversammlung 2018 zum partizipativen Planungsprozess und der darauffolgenden Bedürfniserhebung unter den GenossenschafterInnen wurde 2021 die Testplanung gutgeheissen, welche zur Formulierung des Entwicklungsleitbilds führte.
Die Genehmigung des Entwicklungsleitbild an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 8. Februar 2024 war ein wichtiger Meilenstein für den Entwicklungsprozess. Das starke Engagement der Mitglieder im vorangegangenen Mitwirkungsverfahren sowie die breit abgestützte Zustimmung an der Generalversammlung zum vorgeschlagenen Leitbild zeigen, dass unsere Genossenschaft zukunftsorientiert denkt und handelt.
Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung der Siedlung Tuschgenweg ist es, auch während der Bauphase sämtlichen Genossenschaftsmitgliedern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Da es in unserer Genossenschaft pro Jahr nur wenige Mieterwechsel gibt, werden seit 2024 freiwerdende Objekte nur noch im befristeten Mietverhältnis vermietet. Die Erfahrung anderer Genossenschaften zeigt, dass auch sanfte Renovationen und energetische Sanierungen im bewohnten Zustand nicht sinnvoll sind: Die Bewohnerinnen und Bewohner sind während längerer Zeit starken Belastungen durch Lärm und Staub ausgesetzt, und die Sicherstellung der Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme durch provisorische Installationen ist sehr aufwändig.
Gemäss Entwicklungsleitbild soll in der ersten Bauphase «eine neue Mitte im bestehenden Ganzen» entstehen, die betroffene Zone ist in der entsprechenden Grafik rot dargestellt. Hierbei ist anzumerken, dass das Leitbild ein strategisches Instrument ist, welches die Leitplanken für den weiteren Planungsprozess vorgibt. Die definitive Freiraumgestaltung, die Ausbildung der Bachoffenlegung und die exakte Grösse und Gestaltung der angedachten Ersatzneubauten werden erst in den nun folgenden Planungsschritten weiterentwickelt.
Interne Wechsel sind gemäss den Erläuterungen in den am 30. Juni 2019 publizierten Vermietungsrichtlinien weiterhin möglich, die Warteliste bleibt bestehen. Die einzige Ergänzung betrifft die 5 Zimmer Reihenhäuser mit Dachausbau: Diese werden als Mietobjekte mit 6 Zimmern gezählt. Diese Häuser sollen prioritär als Rochadeobjekte für Familien mit drei und mehr Kindern dienen.
Interne Umsiedlungen sind erst dann vorgesehen, wenn ein umsetzbares Bauprojekt über die ganze Siedlung Tuschgenweg vorliegt und insbesondere auch ein entsprechendes Etappierungskonzept erstellt worden ist.
Für die Begleitung der weiteren Planungsschritte hat die Baukommission im November 2024 drei interessierte Raumplanungsbüros zu einer persönlichen Präsentation eingeladen (vgl. Bericht im Kleeblatt 1/2024).
Nach einer eingehenden Diskussion waren sich die Mitglieder der Baukommission einig, dass der Vorgehensvorschlag des Büros Planpartner AG am besten auf die Situation und die Bedürfnisse der Kleeweid eingeht. Das Büro Planpartner AG aus Zürich wird deshalb beauftragt, aufbauend auf den Ergebnissen der abgeschlossenen Testplanung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verifizieren und die Zustandsanalysen der Bestandesbauten zu vertiefen – als Grundlage für die anschliessende Durchführung eines zweistufigen Studienauftrags.
Ein erster Schwerpunkt der nun anlaufenden Vorabklärungen ist die angedachte Freilegung des Tuschgenbachs: Die dafür notwendige Zusammenarbeit und die entsprechenden Schnittstellen (Projektierung, Finanzierung, Zeitplan) zwischen der Kleeweid und der öffentlichen Hand sollen möglichst bald geklärt werden.